E-Scooter: Hinweise und Tipps für den Elektro-Fahrspaß

Mit bis zu 20km/h flitzen begeisterte E-Scooter Nutzerinnen und Nutzer diesen Sommer durch die Straßen. Doch der Spaß, das schnelle Vorrankommen und die Praktikabilität bringen auch Gefahren mit sich, die nicht unterschätzt werden dürfen.

Darüber hinaus gibt es wie für alle Verkehrsteilnehmenden wichtige Regeln die zu beachten sind.

Seit Juni verfügen E-Scooter mit einer allgemeinen Betriebserlaubnis über die Zulassung im Straßenverkehr. Die Vorteile der Elektroroller können sich durchaus sehen lassen: Schnelle Fortbewegung ohne Abgase, bequem und leise. Durch viele Verleih-Anbieter in Großstädten muss das elektrisch betriebene Verkehrsmittel nicht mal selbst gekauft werden, sondern kann einfach bei Bedarf in Anspruch genommen werden.

Wer das handliche Gefährt jedoch nutzt, sollte dabei nicht die allgemeinen Verkehrsregeln außer Acht lassen. Auch für die E-Scooter gelten Vorschriften, die zur eigenen und zur Sicherheit aller Verkehrs-teilnehmenden beitragen. So ist es beispielsweise nicht erlaubt, den E-Roller zu zweit zu nutzen. Auch nicht, wenn das vorgegebene Höchstgewicht nicht erreicht wird. „Wie für alle Verkehrsteilnehmenden gilt gegenseitige Rücksicht und ständige Vorsicht!“, so der Diplom-Psychologe Michael Bogus, fachlicher Leiter bei der Nord-Kurs GmbH & Co. KG. „Eine Helmpflicht gibt es zwar für die E-Scooter nicht“, erläutert Bogus, „es ist aber äußerst ratsam, diesen zu tragen.“

Darüber hinaus ist ausschließlich das Befahren von Radwegen oder Radfahrstreifen zugelassen. Sind diese nicht vorhanden, darf die Fahrbahn genutzt werden. Auf dem Fußweg ist das Fahren untersagt.

Was viele ebenfalls nicht wissen: Ebenso wie für Autofahrerinnen und Autofahrer gilt während der Nutzung des E-Scooters die Promillegrenze. Wer betrunken fährt muss mit einem Bußgeld rechnen, gegebenenfalls sogar mit einer Strafanzeige (bei auffälliger Fahrweise ab 0,3 Promille) oder der Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (ab 1,6 Promille) bei Führerscheininhabenden. Für Personen, die noch in der Probezeit sind oder unter 21 Jahren, gilt die Null-Promillegrenze. Ein Führerschein für den E-Scooter muss nicht vorhanden sein, jedoch eine Versicherung. Dann wird die Fahrt zum nächsten Ziel entspannt und sicher.