{if|defined(lastname)| {switch:salut :male :Moin Herr {lastname}, :female :Sehr geehrte Frau {lastname}, :default:Sehr geehrte(r) {firstname} {lastname}, } |else| Sehr geehrte Damen und Herren,}
Fahranfänger (oder besser: Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe) müssen nach einer Verkehrsauffälligkeit mit berauschenden Mitteln (Alkohol oder Drogen) das „Besondere Aufbauseminar“ nach § 36 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) absolvieren, bevor die Fahrerlaubnis neu erteilt werden darf.
An einem sogenannten § 70-Kurs (FeV) können Personen teilnehmen, denen eine entsprechende Empfehlung im MPU-Gutachten ausgesprochen wurde. Das heißt, die Gutachterin/der Gutachter ist davon überzeugt, dass noch bestehende Eignungsmängel durch die Teilnahme an diesem Kurs behoben werden können, ohne dass eine erneute Begutachtung stattfinden muss.
Während diese beiden Maßnahmen unerlässlich sind, um die Fahrerlaubnis schnellstmöglich wiederzuerlangen, ist das Fahreignungsseminar nach § 4a StVG eine freiwillige Maßnahme, um einen Punkt im Fahreignungsregister abzubauen.
Diese drei Seminare dürfen nur von amtlich anerkannten Diplom- bzw. Masterpsycholog*innen mit entsprechender Zusatzqualifikation durchgeführt werden. Die zugrundeliegenden Konzepte basieren jeweils auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und fachlich anerkannten Methoden. Die Teilnehmenden sind aufgefordert, sich aktiv mit den persönlichen Themen zu befassen, Veränderungen einzuleiten und zu stabilisieren. Gute Mitarbeit ist also Voraussetzung, um die Teilnahmebescheinigung zu erhalten. Dies funktioniert in der Regel auch hervorragend, da die Teilnehmenden sehr daran interessiert sind, nicht wieder in eine Situation zu geraten, in der die Fahrerlaubnis gefährdet werden könnte, sprich: Die Fahreignung auf Dauer sicherzustellen.
Weitere Informationen zu den einzelnen Maßnahmen finden Sie auf unserer Internetseite: www.nord-kurs.de
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