Sehr geehrte Damen und Herren,
In unserem letzten Newsletter haben wir Sie über die Teil-Legalisierung von Cannabis zum 1. April 2024 informiert. Zu diesem Zeitpunkt waren jedoch die genauen Grenzwerte für den Konsum im Straßenverkehr noch unklar. Nun hat der Bundestag eine Entscheidung getroffen: Voraussichtlich ab Juli 2024 gilt eine Höchstgrenze von 3,5 ng/ml Tetrahydrocannabinol (THC), dem psychoaktiven Wirkstoff in Cannabis, im Blut. Dies soll angeblich etwa einem Alkoholgehalt von 0,2 Promille entsprechen, was in der wissenschaftlichen Gemeinschaft allerdings höchst kontrovers diskutiert wird. Auf- und Abbau von THC-Konzentrationen und ihre Auswirkungen auf das Leistungsvermögen konnten in bisherigen Studien nicht in ein Verhältnis zu Alkoholwirkungen gesetzt werden.
Die Regelung betrifft jedoch nur Fahrerinnen und Fahrer ab 21 Jahren, die sich nicht mehr in der Probezeit befinden. Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger gilt, dass sie nicht fahren dürfen, wenn sie unter dem Einfluss von THC stehen. Wer mit einem höheren Wert als 3,5 ng/ml THC im Blut erwischt wird, muss mit Bußgeldern und Fahrverboten rechnen. Empfindlich werden die Bußgelder und Fahrverbote vor allem beim Mischkonsum von Cannabis und Alkohol.
Trotz der Legalisierung bleibt der Konsum von Cannabis im Straßenverkehr ein erhebliches Risiko, da die Substanz die Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen kann. Wir appellieren daher an alle Fahrerinnen und Fahrer, sich dieser Risiken bewusst zu sein und stets sorgfältig zu prüfen, ob sie sich in der Lage fühlen, ein Fahrzeug sicher zu führen.
*Quelle: Deutscher Bundestag (2024). Bundestag beschließt Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr.
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