Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir möchten Sie darüber informieren, dass seit dem 1. April 2024 in Deutschland der private und nicht-gewerbliche Anbau von Cannabis für Erwachsene unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist. Mit dieser Neuregelung will die Bundesregierung das Ziel verfolgen, den Gesundheitsschutz zu verbessern, die organisierte Drogenkriminalität einzudämmen und den Schutz junger Menschen zu verstärken. Erlaubt ist nun der Anbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen pro Person, sowie der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen und 50 Gramm im privaten Rahmen.
Ab dem 1. Juli 2024 werden zudem spezielle Regelungen für sogenannte Anbauvereinigungen in Kraft treten. Diese Gemeinschaften dürfen Cannabis für ihre Mitglieder anbauen, wobei sie sich an strenge gesetzliche Bestimmungen und Qualitätskontrollen halten müssen.
Im Zuge der Legalisierung wird auch über Anpassungen der THC-Grenzwerte für Autofahrende diskutiert, um die Sicherheit im Straßenverkehr weiterhin zu gewährleisten. Eine Expertengruppe empfiehlt einen Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum, verbunden mit einem Alkoholverbot für Fahrende, die Cannabis konsumieren. Diese Vorschläge sind jedoch noch nicht in das Straßenverkehrsgesetz eingeflossen; momentan gilt daher noch der bisherige Grenzwert von 1 ng/ml im Blutserum.
*Quellen: Bundesministerium für Gesundheit (2024). Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (2024). Unabhängige Expertengruppe legt Ergebnis zu THC-Grenzwert im Straßenverkehr vor.
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