§ 70 (FeV) Kurse nach MPU

Kurs nach MPU: § 70 der Fahrerlaubnisverordnung

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Sie haben bereits eine MPU gemacht und im Ergebnis eine Kursempfehlung erhalten?

Herzlichen Glückwunsch, dann dauert es voraussichtlich nicht mehr lange bis Sie Ihren Führerschein wieder in den Händen halten!

Zwar hat der MPU-Gutachter bzw. die MPU-Gutachterin bei Ihnen noch Nachschulungsbedarf gesehen - aber wenn die Fahrerlaubnisbehörde der Empfehlung folgt, bekommen Sie nach erfolgreicher Teilnahme an einem sogenannten § 70 Kurs nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Ihren Führerschein zurück.

Achtung:

In der genauen Bezeichnung wird solch ein § 70 Kurs nach MPU
"Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung" genannt.

Sie können diesen nicht in der Fahrschule absolvieren, sondern nur bei einer anerkannten verkehrspsychologischen Einrichtung.

§ 70-Kurs für alkohol- oder drogenauffällige Kraftfahrzeugführende?

Beim § 70 (FeV) Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung unterscheiden wir zwei Modelle - je nachdem ob Sie im Straßenverkehr mit Alkohol oder Drogen aufgefallen sind. Unser Kursmodell für alkoholauffällige Kraftfahrzeugführende nennt sich LEER, das Modell für drogenauffällige Kraftfahrzeugführende SPEED-02.

Bitte wählen Sie aus:

§ 70 (FeV) Kurs bei Nord-Kurs

Profitieren Sie von:

  • unserer langjährigen Erfahrung,
  • schnellen Kursterminen,
  • Kursangeboten an über 40 Standorten bundesweit
  • und einer vertraulichen Kursatmosphäre.

Nord-Kurs verfügt seit dem Jahr 2000 über die amtliche Anerkennung zur Durchführung von §70-Kursen, welche durch die jeweils zuständige Anerkennungsbehörde ausgestellt wird.

Wichtig: Ein § 70 (FeV) Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung ist ausschließlich für Teilnehmende geeignet, die bereits eine MPU gemacht haben. Wenn Sie sich frühzeitig mit dem Thema Alkohol oder Drogen auf eine MPU vorbereiten möchten, empfehlen wir Ihnen unsere MPU-Vorbereitungsmaßnahmen.

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Sie haben weitere Fragen zum Thema § 70-Kurs? Dann kontaktieren Sie uns gerne persönlich, wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen!  

Wir sind auch bei WhatsApp für Sie da: 0160 888 5883.

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